Schul-ABC
Zugehörige Objekte
Krankmeldungen und geplante Absenzen (z.B. Arztbesuch) werden mittels SchoolApp direkt an die zuständige Klassenlehrperson gemeldet.
ADL-Bericht aus dem Schulnetz
Im Rahmen der audiopädagogischen Förderung und Beratung wird die hörbeeinträchtigte Schülerin oder der hörbeeinträchtigte Schüler gestärkt, in dem Hör-, Verhaltens- und Lernstrategien reflektiert und geübt und Lerndefizite bearbeitet werden. Wichtig sind auch die Förderung der sozialen Integration und die Vermeidung von Isolation.
Die Termine werden wir Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres jeweils bekanntgeben oder Sie können diese auf unserer Website nachlesen.
Um einen regulären und interessanten Unterricht gewährleisten zu können, sowie aus Platzgründen in Kindergärten und Schulzimmern bitten wir Sie, kleinere Geschwister nicht mit zu nehmen sowie die Besuche auf die zur Verfügung stehenden Daten zu verteilen.
Die Parkmöglichkeiten rund um unsere Schulanlage sind beschränkt. Deshalb sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie Ihr Auto zu Hause lassen und wie Ihre Kinder, zu Fuss oder mit dem Velo zur Schule kommen. Für das Verständnis danken wir Ihnen herzlich!
An den Besuchsmorgen steht während der 10-Uhr-Pause für die Eltern in der Bibliothek eine Kaffeeecke zur Verfügung. In dieser Pause haben die Eltern die Gelegenheit, sich mit dem in der Bibliothek anwesenden Leitungsteam auszutauschen.
Die Elternmitwirkung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule.
Der Elternrat
- setzt sich für eine konstruktive und offene Zusammenarbeit zwischen den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulpflege und allen anderen an der Schule tätigen Personen ein
- diskutiert aktuelle Fragen der Elternschaft und der Schule und bietet Mithilfe beim Lösen anstehender Probleme
- unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen.
siehe auch:
- Systematische Rechtssammlung
- Register: Elternrat
Nachfolgend finden Sie die Kurzfassung des Evaluationsberichts 2022
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2021 Evaluationsbericht_PS_Bonstetten.pdf (PDF, 2.28 MB) | Download | 0 | 2021 Evaluationsbericht_PS_Bonstetten.pdf |
Die IF ist ein sonderpädagogisches Angebot, das auf allen Schulstufen angeboten wird. Sie unterstützt die Lehrpersonen, wenn besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern eine den Unterricht in der Regelklasse ergänzende integrative Förderung erfordern.
Von der Separation zur Integration - Das Prinzip der integrativen Förderung.
ISR – Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule
Für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem Förderbedarf, welcher durch die Unterstüt- zungsangebote der Primarschule Bonstetten nicht abgedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit einer integrierten Sonderschu- lung. Diese Schülerinnen und Schüler sind in die Regelklassen integriert und werden wäh- rend einiger Lektionen durch eine Heilpäda- gogin oder durch einen Heilpädagogen sowie durch eine Klassenassistenz unterstützt. Die Verantwortung dieser Integrationsform liegt bei der Primarschule Bonstetten.
Die Primarschule Bonstetten bietet den Schülern und Schülerinnen basierend auf dem Volksschulgesetz Jokertage an. Jokertage sind schulfreie Tage, welche ausserhalb der gesetzlich geregelten Absenzen beantragt werden können.
Diese Einrichtung vereinfacht die Dispensationspraxis für alle Beteiligten. Die ausführlichen Bedingungen sind im Reglement «Jokertage» ersichtlich.
Das Formular zur Meldung von Jokertagen finden sie in der SchoolApp
Die Logopädie befasst sich mit den Regelmässigkeiten und Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens.
Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie Kinder und Jugendliche in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie fördert die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen.
Der Logopäde und die Logopädin arbeiten im Schulhaus 3 oder vor Ort in den einzelnen Kindergärten. Therapien werden nach Absprache mit den Eltern eingeleitet.
Lausbefall ist kein hygienisches Problem. Läuse fühlen sich auch auf sauberer Kopfhaut wohl.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse entdecken, informieren Sie die Lehrperson oder Schulverwaltung und zusätzlich Mittagstisch, Vereine, Hort etc. und Eltern von Spielkameraden.
Die Lehrperson vereinbart einen Termin mit der Lausfachfrau, die darauf in die Schule kommt und bei allen Kindern der Klasse eine Lauskontrolle durchführt. Die Eltern der befallenen Kinder werden schriftlich informiert, die übrigen Kinder der Klasse erhalten ein Läuse-Merkblatt für Eltern mit den aktuellsten Empfehlungen.
Weitere Informationen können unter www.kopflaus.ch abgerufen werden.
Neues zu «Kinder-4»: Kommentarfilme, Instagram, Facebook und mehr ... |
Die Bildungsdirektion Kanton Zürich unterstützt Eltern und Fachleute mit Videoclips zur Sprachbildung kleiner Kinder. |
Die rege genutzten Clips in 13 Sprachen zeigen, wie Kinder zur Sprache finden und wie Bezugspersonen sie dabei im Alltag begleiten können. Dazu gibt es jetzt auch 6 Kommentarfilme mit Erläuterungen zum kindlichen Spracherwerb. Die Filme stehen auf www.kinder-4.ch frei zur Verfügung. Neu erreichbar ist das Videoprojekt jetzt auch über Facebook und Instagram. |
Medieninformation
Eltern-Handout
Psychomotorik ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Die Psychomotorik-Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme, die Kinder und Jugendliche in ihrer motorischen Entwicklung unterstützt und ihre Fähigkeiten in den Bereichen Grobmotorik (Bewegungen des ganzen Körpers), Feinmotorik (manuelle Tätigkeiten) und Grafomotorik (Schreibfertigkeit) fördert. Dadurch stärkt sie das Selbstvertrauen der Kinder und Jugendlichen und leistet einen Beitrag an ihre Persönlichkeitsentwicklung.
Im Psychomotorikraum unserer Schule arbeitet die Therapeutin oder der Therapeut mit einzelnen Kindern oder mit Kleingruppen. Therapien werden nach Absprache mit den Eltern eingeleitet.
zum downloaden
http://www.vsa.zh.ch/content/internet/bi/vsa/de/Schulbetrieb/Sonderpaeda/ordner3.html
siehe "Reglemente & Merkblätter"
In der Beilage finden Sie die Elterninformation des Volksschulamts betr. Religionen, Kultur und Ethik
Nachfolgend finden Sie die Schulhausregeln
Unsere Informationsbroschüre zum Schulbetrieb
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Schulinfo 24_25 (PDF, 2.14 MB) | Download | 0 | Schulinfo 24_25 |
Die Schulinsel ist ein erweiterter Lernraum, der flexibel auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 6. Klasse reagieren kann. An diesen Ort der Ruhe können sich Lernende einzeln oder in Gruppen für ein konzentriertes Arbeiten zurückziehen und bei Bedarf eine Lernbegleitung erhalten. Die Schulinsel bietet zudem Entlastung für Schülerinnen und Schüler, die kurzfristig oder über eine befristete Zeit dem Unterricht nicht folgen können. Die Kinder erhalten auf der Insel die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen, sich zu konzentrieren, das Verhalten zu reflektieren und sich auf die Anforderungen eines geordneten Unterrichts vorzubereiten. Zusätzlich bietet die Schulinsel Raum für Gruppen- und Projektarbeiten. Die Schulinsel ist an Schultagen von 8.15 Uhr bis 11.55 Uhr und von 13.40 bis 15.20 Uhr (ausser am Mittwochnachmittag) geöffnet und sie befindet sich zentral auf dem Schulgelände im Schulhaus 2. Sie wird von der Schulinselleitung geführt und von der Schulischen Heilpädagogik sowie der Schulsozialarbeit unterstützt.
Das Verfahren «Schulische Standortgespräche» beschreibt das strukturierte Vorgehen zur individuellen Standortbestimmung und zur Vereinbarung von Förderzielen.
Es unterstützt eine ressourcenorientierte Sichtweise und dient der Klärung, welche Massnahmen für eine Schülerin oder einen Schüler in der gegenwärtigen schulischen Situation angemessen sind.
Rolle der Eltern
Die Entscheidung über sonderpädagogische Massnahmen wird von den Eltern, der Lehrperson und der Schulleitung gemeinsam getroffen (§ 37 Abs. 1 Volksschulgesetz).
In der Beilage finden Sie das Schulprogramm für das Schuljahr 2022/2023 bis 2025/2026 der
Primarschule Bonstetten.
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Schulprogramm_2022_26_PSB.pdf (PDF, 160.3 kB) | Download | 0 | Schulprogramm_2022_26_PSB.pdf |
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Das_Angebot_des_SPD_Affoltern.pdf (PDF, 44.58 kB) | Download | 0 | Das_Angebot_des_SPD_Affoltern.pdf |
Definition Kanton Zürich:
Schulsozialarbeit (SSA) ist Teil des Bildungssystems ("Bildung ist mehr als Schule"). Sie kommt aus der Disziplin Soziale Arbeit und ist ein eigenständiges Handlungsfeld der ambulanten Kinder und Jugendhilfe in der Schule gemäss E-KJHG (Stand Oktober 09) §1, §19, §14 und eine subsidiäre Bildungsleistung gemäss Bildungsgesetz §9. Das Volksschulgesetz (VSG §2 Abs. 2) und das Kinder- und Jugendhilfegesetz (E-KJHG §6) halten die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule fest.
Schulsozialarbeit umfasst ein Set von sozialarbeiterischen Leistungen zugunsten der Schule bzw. eines Schulhauses/einer Schuleinheit als Lern- und Lebensraum. Die Adressaten dieser Leistungen sind die Schülerinnen und Schüler und alle schulischen Akteure (individuelle Dimension) sowie das Schulhaus/die Schuleinheit als Organisation (strukturelle Dimension). Die Leistungen werden nach den Methoden und Grundsätzen der Sozialen Arbeit erbracht.
Teilnahmeberechtigt am Ski- und Snowboardlager sind Schülerinnen und Schüler, welche die Mittelstufe der Primarschule Bonstetten besuchen. Bei grosser Nachfrage werden die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse in erster Priorität, diejenigen der Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse in zweiter Priorität, diejenigen der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse in letzter Priorität berücksichtigt. Im Zweifelsfall entscheidet bei grosser Nachfrage das Los.
Das Ski- und Snowboardlager wird aus den Elternbeiträgen und einem ergänzenden Beitrag der Primarschule Bonstetten finanziert.
Die Anmeldung zum Ski- und Snowboardlager hat in schriftlicher Form zu erfolgen und ist verbindlich.
Eine Abmeldung hat schriftlich (Brief, Email) und begründet vor dem Lager zu Handen der Lagerleitung und der Schulverwaltung zu erfolgen. Der bezahlte Elternbeitrag wird nur im Ausnahmefall und nur unter Vorlage eines Arztzeugnisses zurückerstattet. Für entstandene Umtriebe werden Kosten von CHF 50.00 verrechnet.
Die Primarschule Bonstetten behält sich vor, Ski- und Snowboardlager aufgrund schlechter Schneeverhältnisse abzusagen. In diesem Fall wird der gesamte einbezahlte Elternbeitrag zurückerstattet.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass die Lernleistungen in den einzelnen Fä- chern, die Lernentwicklung und das Verhalten (Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten) der Kin- der regelmässig beurteilt werden. Die Beurteilung soll als Unterstützung des Lernens erlebt werden. Sie steht im Dienst der Förderung des Kindes und seiner schulischen Leistungen.
Laut Zeugnisreglement werden an den Kindergarten- und an den 1. Klassen der Primarstufe keine Noten erteilt. Statt einer Benotung erfolgt jeweils ein Elterngespräch. Auf dem Zeugnisformular wird die Durchführung des Elterngesprächs bestätigt. In allen anderen Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres, Zeug- nisse mit Noten ausgestellt.
Download 1. Zyklus Kindergarten - 2. Klasse
Download 2. Zyklus 3. - 6. Klassen